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WICHTIGE
INFORMATION
Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden,
die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für
Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung
anteilig durch erneuerbare Energien decken. Das heißt,
dass seit 2008 bei einem Neubau und ab 2010 bei einem Austausch
von bestehenden Anlagen Erneuerbare Energie eingesetzt werden
müssen.
Zu erneuerbaren Energien zählen folgende Systeme:
Photovoltaik, Wärmepumpe, Solarthermie, Pellet-, Hackschnitzel-,
Scheitholzheizung, Kaminofen
Quelle: EEWärmeG
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