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WICHTIGE INFORMATION

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Das heißt, dass seit 2008 bei einem Neubau und ab 2010 bei einem Austausch von bestehenden Anlagen Erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.

Zu erneuerbaren Energien zählen folgende Systeme:
Photovoltaik, Wärmepumpe, Solarthermie, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholzheizung, Kaminofen

Quelle: EEWärmeG

 

 
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